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Kostenloser Versand & Saatgut mit Keimgarantie

Keimgarantie

Garantiebestimmungen der LaCaTho GmbH

Wir bieten unseren Kunden zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten eine Garantie für die Keimung unserer Blumensamen und Blühmischungen (nachfolgend „Saatgut“ genannt) zu den nachfolgenden Garantiebedingungen an.

 

Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung von uns. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten unabhängig von dieser Garantie und werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.

 

  1. Garantiegeberin

Bei der Garantiegeberin handelt es sich um die LaCaTho GmbH, Mark-Aurel-Allee 40, 74613 Öhringen, E-Mail: kundenservice@lacatho.de.

 

  1. Inhalt der Garantieleistung

2.1 Das Garantieversprechen gilt für bei uns erworbenes Saatgut.

2.2 Garantieauslösender Umstand ist eine fehlende Keimung unseres Saatguts trotz Beachtung aller Aussaat- und Pflegehinweise in dem angegebenen Keimzeitraum (sog. fehlender Keimerfolg).

2.3 Während der Garantiezeit übernehmen wir im Garantiefall den Austausch des fehlerhaften Saatgutes auf unsere Kosten. Sollte das identische Saatgut nicht mehr vorrätig sein, kann der Austausch im Rahmen der Garantie auch gleichwertigen Austauschsaatgut erfolgen.

2.4 Im Garantiefall übernehmen wir die vollständigen Versandkosten, soweit der Kunde seinen Sitz innerhalb der Europäischen Union hat oder eine Versandadresse innerhalb der Europäischen Union benennt. Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union haben die Versand- und Transportkosten vollständig selbst zu tragen. Soweit Kunden für den Transport eine Versicherung wünschen, die über die über unsere gesetzlichen Pflichten hinausgeht, hat der Kunde die hieraus resultierenden Kosten selbst zu tragen.

 

  1. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantieleistungen

3.1 Die Garantie gilt ausschließlich für bei uns erworbenes Saatgut.

3.2 Die Garantie richtet sich ausschließlich an Verbraucher gem. § 13 BGB. Verbraucher in diesem Sinne ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft, d.h. insbesondere den Kauf und die Verwendung der Geräte, zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist, wer die Leistungen im Rahmen seiner selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestellt und verwendet. Die Geltendmachung der Garantie durch Unternehmer gem. § 14 BGB ist ausgeschlossen.

3.3 Die Garantie muss innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Garantiefalls bei uns schriftlich (per Brief) oder in Textform (bspw. per E-Mail) angezeigt werden. Die spätere Geltendmachung eines Garantieanspruches ist nicht möglich. Die Rügeobliegenheit gegenüber Kaufleuten gem. § 377 ff. HGB bleibt hiervon unberührt.

3.4 Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass uns die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht wird (z.B. durch Fotos und Mitteilung, wann die Aussaat erfolgte, welche Pflege erfolgte). Ein von uns bereitgestellter Bogen zur Erfassung des Garantiefalls muss vollständig ausgefüllt werden.

3.5 Eine Inanspruchnahme der Garantie ist nur unter Vorlage dieser Garantiebedingungen sowie des Kaufbeleges bzw. einer Rechnung möglich. Fehlt es an einem dieser beiden Dokumente sind wir berechtigt, jegliche Garantieleistungen abzulehnen.

  1. Geltungsbereich und Dauer der Garantie

4.1 Die Garantie gilt für Kunden mit Wohnsitz in der Europäischen Union.

4.2 Die Garantiedauer beträgt 12 Monate.

4.3 Der Garantiezeitraum beginnt ab Rechnungsdatum. Die Garantiedauer wird durch die Geltendmachung eines Garantieanspruches nicht verlängert und nicht erneuert.

 

  1. Ausschluss der Garantie

Die Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in den nachfolgend bezeichneten Fällen ausgeschlossen, soweit diese für den Eintritt des Garantiefalls kausal geworden sind.

5.1 Unsachgemäßer Lagerung oder Nutzung des Saatguts. Dies umfasst insbesondere das Lagern oder Nutzen in Räumlichkeiten deren Luftfeuchtigkeit oder Temperatur außerhalb der ursprünglichen Herstellerspezifikation liegt. Sollte das Saatgut auf eine Lagerung und/oder Nutzung in Räumen mit einer höheren Luftfeuchtigkeit bzw. eines unangemessenen Temperaturbereiches hinweisen, ist der Kunde verpflichtet, die Einhaltung der vorgegebenen Werte darzulegen.

5.2 Nichtbeachtung der in der Gebrauchs- bzw. Pflege- und Aussaatanweisung vorgeschriebenen Anleitungen oder Hinweise.

5.3 Schäden, die durch Witterungsbedingungen oder Naturerscheinungen (z.B. Hochwasser, Frost, usw.) entstehen.

5.4 Sofern 50% des gesäten Saatguts gekeimt sind.

5.5 Schäden, die durch direkte Sonnen- oder Wärmestrahlung durch Heizungen entstehen.